Fahrlässigkeit bei Bankauskünften : OGH 7 Ob 666/84 v.22.11.1984
Ein Haftungsausschluss kann grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit wirksam werden, soferne diese nicht so krass ist, dass mit ihr nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und nach redlicher Verkehrsausübung nicht gerechnet werden muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1986; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken | Dokument Nr. A-501722 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |