Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers im Beitragszuschlagsverfahren : VGH 83/08/0150 v.28.2.1985

Der Verfahrensgrundsatz, dass die Verwaltungsbehörde (hier Gebietskrankenkasse) von Amts wegen vorzugehen hat (39 Abs.2 AVG 1950), befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des massgebenden Sachverhaltes beizutragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:14.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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