Rezeptgebühr und Kostenanteile: Befreiung

Bezieher kleiner Einkommen - sowohl aktive Erwerbstätige wie auch Arbeitslose und Pensionisten - können von der Rezeptgebühr befreit werden. Dafür gelten ab 1. Jänner 1986 folgende Bestimmungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:615 Heilmittel
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.021.26 Selbstbehalt: Versicherungswesen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 615 Heilmittel Dokument Nr. A-499772 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage