Rezeptgebühr und Kostenanteile: Befreiung
Bezieher kleiner Einkommen - sowohl aktive Erwerbstätige wie auch Arbeitslose und Pensionisten - können von der Rezeptgebühr befreit werden. Dafür gelten ab 1. Jänner 1986 folgende Bestimmungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (1986; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 615 Heilmittel
368.42 Krankenversicherung (SV) 368.021.26 Selbstbehalt: Versicherungswesen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 615 Heilmittel | Dokument Nr. A-499772 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |