Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts : BAG v.18.12.1984

Der Arbeitgeber verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, wenn er dessen Personalakten einem Dritten ohne Wissen des Betroffenen zugänglich macht / Eine solche Rechtsverletzung begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn sie keinerlei Nachteile verursacht hat und aus der Sich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:05.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
658.3.06 Personalakte
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.721 Persönlichkeitsrecht Dokument Nr. A-499519 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage