Der Streitwert einer Klage auf Zahlung künftig fälligen Arbeitsentgelts

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftig fälliger Arbeitsvergütung ist 12 VII S.2 1. Halbs. ArbGG zu entnehmen. Soweit der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf den Zeitraum bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Bestand bzw. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beschränkt / Macht der Arb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ZS , (1986; Nr 6; S 326-330)
VerfasserIn: Vossen, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:07.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-499448 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage