Die Ausfallsbürgschaft des geschiedenen Ehegatten kraft Richterspruchs : Zum neuen 98 EheG
Gerade in den kritischen Fällen der Vermögenslosigkeit des Hauptschuldners muss der andere Ehegatte auch als Ausfallsbürge letzten Endes die Last tragen nur dann, wenn der Hauptschuldner zahlungsfähig ist und daher auch den Regressanspruch des Ehegatten ohnehin erfüllen hätte können, wird der Ehegat...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 1; S 5-8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Verbraucherkredite
347.627 Ehescheidung 347.468 Bürgschaft 347.736 Konkursrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.77 Verbraucherkredite | Dokument Nr. A-498965 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |