Schutz für Software auch in Österreich anerkannt : Software war bisher in Österreich so gut wie vogelfrei. Das soll sich künftig ändern. Das Wiener Handelsgericht hat durch ein Urteil Software als urheberrechtlich geschütztes Objekt anerkannt
Nebenberufliche Programmierer können nach 38 Abs.4 und 37 Einkommensteuergesetz beantragen, dass ihre Einkünfte für die Schaffung von Software als urheberrechtliche Leistung nur mit dem halben Steuersatz zu besteuern sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wirtschaft (1986; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
007.5 EDV 336.2 Einkommensteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Die Wirtschaft (1986; Nr 7)
Die Wirtschaft (1986; Nr 7)