Zulässige Anordnung von Einsatztagen eines Piloten : OGH 4 Ob 112/85 v.15.10.1985

Entscheidend ist, dass sich die Mitglieder der Besatzung während des mehrtägigen Zwischenaufenthaltes im Ausland aufhalten, sodass sie vom Heimatflughafen aus dienstlichen Gründen abwesend sind und damit insoweit im Einsatz stehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
656.7 Luftverkehr
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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