Vorenthalten von Bezügen im Ausgleichsverfahren : LG Wien 44 Cg 88/85 v.13.6.1985
Wenn der Arbeitgeber finanziell in der Lage gewesen ist, die fälligen Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers zu bezahlen, ist er bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zur Zahlung der laufenden Gehälter an den Arbeitnehmer verpflichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-498021 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |