Vorenthalten von Bezügen im Ausgleichsverfahren : LG Wien 44 Cg 88/85 v.13.6.1985

Wenn der Arbeitgeber finanziell in der Lage gewesen ist, die fälligen Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers zu bezahlen, ist er bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zur Zahlung der laufenden Gehälter an den Arbeitnehmer verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-498021 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage