Vorenthalten von Bezügen im Ausgleichsverfahren : LG Wien 44 Cg 88/85 v.13.6.1985

Wenn der Arbeitgeber finanziell in der Lage gewesen ist, die fälligen Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers zu bezahlen, ist er bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zur Zahlung der laufenden Gehälter an den Arbeitnehmer verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn der Arbeitgeber finanziell in der Lage gewesen ist, die fälligen Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers zu bezahlen, ist er bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zur Zahlung der laufenden Gehälter an den Arbeitnehmer verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog