Einsatz von Beamten bei Streik : BAG v.10.9.1985

Es verstösst weder gegen das Paritätsgebot noch gegen den Grundsatz der Neutralität des Staates im Arbeitskampf, wenn die Deutsche Bundespost bei einem Streik ihrer Arbeitnehmer um den Abschluss eines Tarifvertrages Beamte auf bestreikten Arbeitnehmerarbeitsplätzen einsetzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift ZS , (1986; Nr 4; S 210-214)
Ort / Verlag / Datum:22.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-497564 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage