Stoffgleichheit zwischen Mangelunwert und Schäden im Rahmen der Produzentenhaftung

Der BGH hält an seiner Ansicht fest, dass dem Erwerber ein Anspruch gegen den Hersteller nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung auch wegen Schäden an der hergestellten Sache selbst zustehen könne, wenn nur ein Teil der Sache mangelhaft sei und dieser Teil den fehlerfreien Teil später zerstöre....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 1/2; S 10-15)
VerfasserIn: Reinicke, Dietrich
Tiedtke, Klaus
Ort / Verlag / Datum:08.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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