Stoffgleichheit zwischen Mangelunwert und Schäden im Rahmen der Produzentenhaftung
Der BGH hält an seiner Ansicht fest, dass dem Erwerber ein Anspruch gegen den Hersteller nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung auch wegen Schäden an der hergestellten Sache selbst zustehen könne, wenn nur ein Teil der Sache mangelhaft sei und dieser Teil den fehlerfreien Teil später zerstöre....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 1/2; S 10-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht | Dokument Nr. A-497142 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |