Der einstweilige Rechtsschutz im Schiedsgerichtsverfahren

Es gibt keine herrschende Meinung, wonach ein Schiedsgericht zu Eilanordnungen nicht befugt sei. Neuere Entscheidungen unterstellen stillschweigend, dass ein Schiedsgericht Eilmassnahmen treffen dürfte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 35/36)
VerfasserIn: Aden, Menno
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Schiedsgerichte
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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