Der einstweilige Rechtsschutz im Schiedsgerichtsverfahren

Es gibt keine herrschende Meinung, wonach ein Schiedsgericht zu Eilanordnungen nicht befugt sei. Neuere Entscheidungen unterstellen stillschweigend, dass ein Schiedsgericht Eilmassnahmen treffen dürfte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 35/36)
VerfasserIn: Aden, Menno
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Schiedsgerichte
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.998 Schiedsgerichte Dokument Nr. A-497051 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage