Ist der Landesgesetzgeber zuständig, den Begriff 'ordentlicher Wohnsitz' selbständig zu regeln?
Nunmehr hat es der niederösterreichische Landesgesetzgeber in einem G über die Landesbürgschaft unternommen, einige Merkmale herauszustellen, bei deren Vorliegen eine Rechtsvermutung für die Annahme eines ordentlichen Wohnsitzes spricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung A ZS , (1985; Nr 24; S 750-753)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 312 Volkszählung
342.4 Bundesverfassung 323.172 Föderalismus 342.4 Landesverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nunmehr hat es der niederösterreichische Landesgesetzgeber in einem G über die Landesbürgschaft unternommen, einige Merkmale herauszustellen, bei deren Vorliegen eine Rechtsvermutung für die Annahme eines ordentlichen Wohnsitzes spricht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |