Ist der Landesgesetzgeber zuständig, den Begriff 'ordentlicher Wohnsitz' selbständig zu regeln?
Nunmehr hat es der niederösterreichische Landesgesetzgeber in einem G über die Landesbürgschaft unternommen, einige Merkmale herauszustellen, bei deren Vorliegen eine Rechtsvermutung für die Annahme eines ordentlichen Wohnsitzes spricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung A ZS , (1985; Nr 24; S 750-753)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 312 Volkszählung
342.4 Bundesverfassung 323.172 Föderalismus 342.4 Landesverfassung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 312 Volkszählung | Dokument Nr. A-496925 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |