Urheberrecht und Ruhensbestimmungen in Österreich : Schmälert ein Tantiemenbezug die öffentlichrechtliche Pension?

Tantiemen sind kein Erwerbseinkommen, das ein Ruhen der Pension nach 40a PG auslöst, und zwar mangels Gleichzeitigkeit und mangels einer Erwerbstätigkeit im Sinn der angeführten Bestimmung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1985; Nr 6)
VerfasserIn: Auer, Günter
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
35.087.43 Beamte: Pension
Region:Österreich
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