Urheberrecht und Ruhensbestimmungen in Österreich : Schmälert ein Tantiemenbezug die öffentlichrechtliche Pension?
Tantiemen sind kein Erwerbseinkommen, das ein Ruhen der Pension nach 40a PG auslöst, und zwar mangels Gleichzeitigkeit und mangels einer Erwerbstätigkeit im Sinn der angeführten Bestimmung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1985; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
35.087.43 Beamte: Pension |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-496128 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |