Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen kein 'Geltendmachen' von Überstunden : OGH 4 Ob 113/85 v.1.10.1985 - KV Angestellte Baugewerbe und -industrie

Die monatliche Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen an den Arbeitgeber stellt nicht ein 'Geltendmachen' dar, worunter zumindest erkannbares ernstliches Fordern einer Leistung zu verstehen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein