Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen kein 'Geltendmachen' von Überstunden : OGH 4 Ob 113/85 v.1.10.1985 - KV Angestellte Baugewerbe und -industrie

Die monatliche Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen an den Arbeitgeber stellt nicht ein 'Geltendmachen' dar, worunter zumindest erkannbares ernstliches Fordern einer Leistung zu verstehen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-496061 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage