Generelle und individuelle Vereinbarung von Leistungsentgelten : LG Wien 44 Cg 149/85 v.3.10.1985

Die generelle Festlegung von leistungsbezogenen Entgelten gemäss 96 Abs.1 Z.4 und 100 ArbVG unterliegt einer bedingt zwingenden Mitbestimmung / Unter 96 Abs.1 Z.4 ArbVG fallen sonstige leistungsbezogene Prämien und Entgelte nur dann, wenn sie auf Arbeits-(Persönlichkeits-) bewertungsverfahren, stati...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Exemplare / Bindeeinheiten

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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-496060 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage