Schadenersatz für Personalkosten auch bei befristetem Dienstverhältnis : LG Wien 44 Cg 44/85 v.13.6.1985

Dass später erneut dieser Aufwand vom Arbeitgeber hätte getätigt werden müssen, lässt die Kausalität des Verhaltens des Arbeitnehmers für den frustrierten Aufwand nicht als zweifelhaft erscheinen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-496059 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage