Ausschluss aus einer Gewerkschaft : Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) v.13.5.1985
Demzufolge dürfen Entscheidungen der Gewerkschaften in diesen Bereichen staatlicher Einschränkung und Kontrolle nur auf der Grundlage des Art.11 Abs.2 der Konvention unterworfen werden. Sie sind als private Tätigkeit anzusehen, für die der Staat nach der Konvention grundsätzlich nicht verantwortlich...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte ZS , (1985; Nr 24; S 733-736)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.881 Gewerkschaften
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Grossbritannien
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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