Importierte Agrarüberschüsse

Unsere strengen gesetzlichen Regelungen dürfen nicht nur für heimische Erzeugnisse gelten, sondern im gleicher Weise auch für Importe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Mitteilungen der Wr Landwirtschaftskammer (1985; Nr 10-12)
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382:63 Agraraussenhandel
341.176 EG
633.1 Getreide
637.1 Milchwirtschaft
382.5:63 Agrarimport
351.773.1 Lebensmittelgesetz
351.773.1 Lebensmittelüberwachung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 382:63 Agraraussenhandel Dokument Nr. A-494132 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage