Fristen der Entgeltsicherung bei Insolvenz : VfGH B 315/82 v.24.11.1984

Es ist folglich keineswegs unsachlich, wenn das Gesetz in die Entgeltsicherung nur Ansprüche einbezieht, die innerhalb einer gewissen kurzen Zeit ab Konkurseröffnung entstanden sind, und demgemäss auch die Antragstellung nur durch eine verhältnismässig kurze Zeitspanne gestattet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:14.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-493868 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage