Minderleistung wegen Verweigerung der Lohnerhöhung : AG Wien 1 Cr 34/85 v.25.9.1985 - (Vorgetäuschter Krankenstand) Telefonische Entlassung

Entlassungsgrund, weil die beiden Arbeitnehmer durch das langsame Arbeiten und das Nachlassen der Leistung trotz wiederholter Ermahnungen und sich überdies durch die Vortäuschung einer Krankheit den Krankenstand erschlichen hatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:14.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.2 Löhne
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-493867 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage