Satzungsautonomie und Dispensbefugnis im Bereich der Arbeitskampf-Neutralität
Die geltenden Regelungen der Arbeitskampf-Neutralität sind schon aus formellen Gründen hinfällig. Die Anordnungskompetenz der Bundesanstalt und die Neutralitäts-Anordnung, die sich auf sie stützt, sind verfassungswidrig, desgleichen die Dispenskompetenz.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb ZS , (1985; Nr 51/52; S 2681-2687)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.96 Arbeitsmarktverwaltung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Der Betrieb ZS , (1985; Nr 51/52; S 2681-2687)
Der Betrieb ZS , (1985; Nr 51/52; S 2681-2687)