Differenzierung von Männern und Frauen bei Arbeitsfreistellung : Bundesarbeitsgericht v.6.2.1985

Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in 1248 RVO verstösst nicht gegen den Gleichheitssatz des Art.3 GG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater ZS , (1985; Nr 35/36; S 2321-2323)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 396.1 Frauen: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-492604 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage