Arbeitgeberorganisationen haften für Vertragsverletzungen : Wegweisendes Urteil des Schiedsgerichts der Uhrenindustrie
Laut einem Urteil des aus drei Bundesrichtern bestehenden Schiedsgerichts der Uhrenindustrie haftet der Arbeitgeberverband für Schäden, wenn ein Verbandsmitglied den Gesamtarbeitsvertrag verletzt.
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061 Interessenvertretungen
347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
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Bestandshinweis
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Neue Zürcher Zeitung (1986)
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