Überstundenzuschläge bei Dienstreisen
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass, sofern für Reisezeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit eine Vergütung nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wird, diese Vergütung somit aus dem Titel des Aufwandes von Arbeitszeit tatsächlich auf Grund lohngestaltender Vorschriften zu zahlen is...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung A ZS , (1985; Nr 23; S 292-294)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Österr Steuer-Zeitung A ZS , (1985; Nr 23; S 292-294)
Österr Steuer-Zeitung A ZS , (1985; Nr 23; S 292-294)