Überstundenzuschläge bei Dienstreisen

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass, sofern für Reisezeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit eine Vergütung nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wird, diese Vergütung somit aus dem Titel des Aufwandes von Arbeitszeit tatsächlich auf Grund lohngestaltender Vorschriften zu zahlen is...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer-Zeitung A ZS , (1985; Nr 23; S 292-294)
VerfasserIn: Ivanka, Endre
Ort / Verlag / Datum:01.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Österr Steuer-Zeitung A ZS , (1985; Nr 23; S 292-294)