Unzulässigkeit der Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Gerichtsurteil nach fristloser Kündigung durch den Ausbildenden : Bundesarbeitsgericht v.29.11.1984
Das Kündigungsschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung der Frage, ob Auszubildende als Arbeitnehmer und Berufsausbildungsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse anzusehen sind und das Gesetz deshalb grundsätzlich auch auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung 331.13 Kündigung: Arbeit 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-491272 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |