Unzulässigkeit der Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Gerichtsurteil nach fristloser Kündigung durch den Ausbildenden : Bundesarbeitsgericht v.29.11.1984

Das Kündigungsschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung der Frage, ob Auszubildende als Arbeitnehmer und Berufsausbildungsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse anzusehen sind und das Gesetz deshalb grundsätzlich auch auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:29.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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