Unzulässigkeit der Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Gerichtsurteil nach fristloser Kündigung durch den Ausbildenden : Bundesarbeitsgericht v.29.11.1984
Das Kündigungsschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung der Frage, ob Auszubildende als Arbeitnehmer und Berufsausbildungsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse anzusehen sind und das Gesetz deshalb grundsätzlich auch auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung 331.13 Kündigung: Arbeit 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Kündigungsschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung der Frage, ob Auszubildende als Arbeitnehmer und Berufsausbildungsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse anzusehen sind und das Gesetz deshalb grundsätzlich auch auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |