Haftung des Arztes für Prozesskosten

Ob ein Arzt, der eine medizinisch nicht indizierte Krankenhausbehandlung veranlasst hat, als fortwirkende Folge seines sich daraus ergebenden haftbaren Verhaltens auch die Kosten eines vom Patienten vergeblich geführten Prozesses wegen Zahlung von Krankenhaustagegeld zu erstatten hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 46)
VerfasserIn: Klimke, Manfred
Ort / Verlag / Datum:13.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.921 Gerichtskosten
614.23 Ärzte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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