Haftung des Arztes für Prozesskosten
Ob ein Arzt, der eine medizinisch nicht indizierte Krankenhausbehandlung veranlasst hat, als fortwirkende Folge seines sich daraus ergebenden haftbaren Verhaltens auch die Kosten eines vom Patienten vergeblich geführten Prozesses wegen Zahlung von Krankenhaustagegeld zu erstatten hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 46)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
347.921 Gerichtskosten 614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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