Haftung des Arztes für Prozesskosten

Ob ein Arzt, der eine medizinisch nicht indizierte Krankenhausbehandlung veranlasst hat, als fortwirkende Folge seines sich daraus ergebenden haftbaren Verhaltens auch die Kosten eines vom Patienten vergeblich geführten Prozesses wegen Zahlung von Krankenhaustagegeld zu erstatten hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 46)
VerfasserIn: Klimke, Manfred
Ort / Verlag / Datum:13.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.921 Gerichtskosten
614.23 Ärzte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-491201 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage