Haftung des Arztes für Prozesskosten
Ob ein Arzt, der eine medizinisch nicht indizierte Krankenhausbehandlung veranlasst hat, als fortwirkende Folge seines sich daraus ergebenden haftbaren Verhaltens auch die Kosten eines vom Patienten vergeblich geführten Prozesses wegen Zahlung von Krankenhaustagegeld zu erstatten hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 46)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
347.921 Gerichtskosten 614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-491201 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |