Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle und In-Sich-Prozess

In-Sich-Prozesse sind nach h. M. zulässig, wenn der Kläger eigene subjektive Rechte geltend machen kann. Damit orientiert sich diese Auffassung gemäss der hauptsächlichen Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Schutz subjektiver Rechte sicherzustellen, an Einzelaktsverfahren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1985; Nr 21)
VerfasserIn: Staudacher, Richard
Ort / Verlag / Datum:01.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.991 Verwaltungsgerichtshof Dokument Nr. A-491191 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage