Telefonsperre, Leistungsbescheid : EA Innsbruck Re 3/85 v.30.5.85

Die Verfügung einer Null-Sperre beim Telefon einzelner Arbeitnehmer stellt keine Disziplinarmassnahme iS des 102 ArbVG dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-491187 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage