Warenzeichenschutz : Bundesgerichtshof v.2.5.1985 - Datenverarbeitungsprogramm als Ware oder Dienstleistung?

Datenverarbeitungsprogramme kommen als Waren i. S. der Klasse 9 der Warenklassifikation in Betracht, sobald sie gegenständlich verkörpert - d. h. auf einem Träger niedergelegt - sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:13.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.126 Warenzeichen
347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
347.771 Patentrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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