Warenzeichenschutz : Bundesgerichtshof v.2.5.1985 - Datenverarbeitungsprogramm als Ware oder Dienstleistung?
Datenverarbeitungsprogramme kommen als Waren i. S. der Klasse 9 der Warenklassifikation in Betracht, sobald sie gegenständlich verkörpert - d. h. auf einem Träger niedergelegt - sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 50)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.126 Warenzeichen
347.78 Urheberrecht 007.5 EDV 347.771 Patentrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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