Warenzeichenschutz : Bundesgerichtshof v.2.5.1985 - Datenverarbeitungsprogramm als Ware oder Dienstleistung?

Datenverarbeitungsprogramme kommen als Waren i. S. der Klasse 9 der Warenklassifikation in Betracht, sobald sie gegenständlich verkörpert - d. h. auf einem Träger niedergelegt - sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:13.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.126 Warenzeichen
347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
347.771 Patentrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 659.126 Warenzeichen Dokument Nr. A-490268 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage