Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung : Bundesarbeitsgericht v.20.2.1985

Einer von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (3 Abs.1 LFG) kommt im allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer von einem deutschen Arzt ausgestellten Bescheinigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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