Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung : Bundesarbeitsgericht v.20.2.1985
Einer von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (3 Abs.1 LFG) kommt im allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer von einem deutschen Arzt ausgestellten Bescheinigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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