Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung : Bundesarbeitsgericht v.20.2.1985
Einer von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (3 Abs.1 LFG) kommt im allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer von einem deutschen Arzt ausgestellten Bescheinigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-490204 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |