Vorzeitige Auflösung während der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber und Einrechnungsverpflichtung : OGH 4 Ob 111/84 v.9.10.1984 - ABGB: 1155 - AngG: 29
Der Zeitraum von drei Monaten in 29 Abs 2 AngG ist ein zeitlicher Massstab für das Ausmass jener Ersatzansprüche iSd 29 Abs 1 AngG, auf welche die Einrechnungsvorschrift (und die Fälligkeitsvorschrift) dieser Bestimmung keine Anwendung findet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz | Dokument Nr. A-489775 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |