Haftungsmilderung 'bei' Erbringung der Dienstleistung

Den Ausschlag für die Haftungserleichterung soll vielmehr die Eigenart des Dienstverhältnisses geben. Haftungsmilderung ist daher nicht in jedem Dienstverhältnis angebracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 6)
VerfasserIn: Schrammel, Walter
Ort / Verlag / Datum:11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Ausschlag für die Haftungserleichterung soll vielmehr die Eigenart des Dienstverhältnisses geben. Haftungsmilderung ist daher nicht in jedem Dienstverhältnis angebracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog