BGB 809, 242 PatG 1981 139 GKG 1975 8 : BGH v.8.1.1985

Der Anspruch auf Vorlegung einer angeblich patentverletzenden Sache setzt voraus, dass bereits ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit dargetan ist, dass die Sache unter Anwendung der geschützten Lehre hergestellt worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1985; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:06.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.771 Patentrecht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.771 Patentrecht Dokument Nr. A-489323 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage