Pauschalmietzinse

Pauschalzinsvereinbarungen waren auch bei Unzulässigkeit freier Vereinbarungen nach 16, 16 a MG bzw Art II MRÄG nicht schlechthin, sondern nur insoweit unwirksam, als der vereinbarte Pauschalbetrag den zulässigen Mietzins (einschliesslich der anteiligen Nebenkosten) überstieg.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1985; Nr 21; S 393-396)
VerfasserIn: Palten, Guntolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-488500 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage