Gebarung des Betriebsratsfonds : EA Krems Re 3/85 v.23.5.1985
Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, umfassende Einsicht in die Gebarung des Betriebsratsfonds zu erhalten. Die Verwaltungsfunktion muss von allen Mitgliedern des Betriebsrates und nicht nur vom Obmann und vom Kassier tatsächlich wahrgenommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, umfassende Einsicht in die Gebarung des Betriebsratsfonds zu erhalten. Die Verwaltungsfunktion muss von allen Mitgliedern des Betriebsrates und nicht nur vom Obmann und vom Kassier tatsächlich wahrgenommen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |