Gebarung des Betriebsratsfonds : EA Krems Re 3/85 v.23.5.1985

Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, umfassende Einsicht in die Gebarung des Betriebsratsfonds zu erhalten. Die Verwaltungsfunktion muss von allen Mitgliedern des Betriebsrates und nicht nur vom Obmann und vom Kassier tatsächlich wahrgenommen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:19.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-487522 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage