Gebarung des Betriebsratsfonds : EA Krems Re 3/85 v.23.5.1985
Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, umfassende Einsicht in die Gebarung des Betriebsratsfonds zu erhalten. Die Verwaltungsfunktion muss von allen Mitgliedern des Betriebsrates und nicht nur vom Obmann und vom Kassier tatsächlich wahrgenommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-487522 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |