Auftragsfälschung für Prämienanspruch : OGH 4 Ob 87/85 v.10.9.1985 - Entlassungsgrund nach erfolgter Entlassung
Der Arbeitgeber darf aber im Prozess weitere Entlassungsgründe geltend machen ('nachschieben'). Der Grundsatz der Unverzüglichkeit gilt für den Ausspruch der Entlassung, nicht aber für die Geltendmachung der hiefür massgebenden Gründe.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber darf aber im Prozess weitere Entlassungsgründe geltend machen ('nachschieben'). Der Grundsatz der Unverzüglichkeit gilt für den Ausspruch der Entlassung, nicht aber für die Geltendmachung der hiefür massgebenden Gründe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |