Auftragsfälschung für Prämienanspruch : OGH 4 Ob 87/85 v.10.9.1985 - Entlassungsgrund nach erfolgter Entlassung
Der Arbeitgeber darf aber im Prozess weitere Entlassungsgründe geltend machen ('nachschieben'). Der Grundsatz der Unverzüglichkeit gilt für den Ausspruch der Entlassung, nicht aber für die Geltendmachung der hiefür massgebenden Gründe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-487269 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |